1.1 Mit Ihrer (nach
Möglichkeit schriftlichen) Reiseanmeldung bieten Sie uns den
Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag
kommt
zustande, sobald wir Ihnen die Buchung bestätigen.
1.2 Den Preis der
Reise und die Art der Gegenleistungen entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung.
2. Zahlungsweise
2.1 Die Zahlung
geschieht per Überweisung auf unser Konto
2.2 Wird die Überweisung
nicht rechtzeitig getätigt, sind wir berechtigt, zum Reisepreis
zusätzlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages
zu verlangen.
3. Leistungsänderungen
3.1 Die Nennung
von Unterkünften, Begleitpersonen, Reiseprogramm etc. in den
Reiseunterlagen ist unverbindlich. Der Reiseveranstalter behält
sich
begründete Änderungen, auch kurzfristige, vor. Eine Änderung
gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Vertrages.
4. Rücktritt durch den Kunden,Umbuchung, Ersatzperson
4.1 Der Reisende
kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Wir empfehlen die Schriftform. Maßgeblich ist der Eingang
der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Treten Sie
zurück oder die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis, können jedoch eine angemessene
Entschädigung
für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen
verlangen, sofern der Rücktritt nicht durch uns zu vertreten
ist.
4.2 Wir können nach unserer Wahl die Höhe
der Entschädigung konkret oder pauschal berechnen. Soweit die
Höhe der pauschalen Rücktrittsgebühren nicht
in der Reiseausschreibung geregelt ist, gelten folgende Rücktrittsgebühren
pro Person:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: € 50.-
- bis 10 Tage vor Reisebeginn 40 %
- danach 60 % des Reisepreises
4.3 Umbuchungen gelten als Rücktritt vom Reisevertrag
mit anschließender Neuanmeldung, können aber nach Absprache
mit dem Reiseveranstalter anders
gehandhabt werden.
4.4 Bis zum
Reisebeginn können Sie statt Ihrer eine Ersatzperson zu Ihrer
Reise antreten lassen. Der Reiseveranstalter oder Reiseorganisator
kann den
Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn die Person den
besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder deutsche
oder ausländische gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
4.5 Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskosten-Versicherung
enthalten.
Wir empfehlen deren Abschluß.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
5.1 Wir können
von der Reise zurücktreten bis zwei Wochen vor Reisebeginn
bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
Die eingezahlten Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet,
weitere Ansprüche gegen uns entstehen nicht.
5.2 Gegenüber
TeilnehmerInnen, die die Durchführung der Reise trotz einer
Abmahnung nachhaltig stören, kann der Reisevertrag von Seiten
des Reiseveranstalters oder deren Vertreter vor Ort, ohne Rückerstattung
des Reisegeldes, gekündigt werden..
6. Mitwirkungspflicht
6.1 Der Reisende
ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering
zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine begründeten
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1 Sofern Sie einzelne
Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen,
bemühen wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung
ersparter Aufwendungen, sofern die Leistungen nicht völlig
unerheblich sind.
8. Höhere Gewalt und Nichtdurchführung der
Reise
8.1 Wird eine Reise
durch bei Vertragsabschluß nicht voraussehbare höhere
Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet
oder
beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag
kündigen. Wir erlassen den Reisepreis bei Anspruch auf Einbehalt
einer angemessenen Aufwandsentschädigung.
8.2 Erfolgt die
Kündigung wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt nach
Reisebeginn, sind wir verpflichtet, die aufgrund der Aufhebung des
Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbes. bei entsprechender
Vereinbarung mit Ihnen, Sie zurückzubefördern.
9. Haftung und Beschränkung der Haftung
9.1 Der Reiseveranstalter
haftet
- für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise und die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Reiseausschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen
entsprechend der Ortsüblichkeit des Ziellandes.
9.2 Für alle
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist unsere
Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig
herbeigeführt wird oder
- soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
9.3 Wir haften nicht
für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die anhand
der Ausschreibung nicht als unsere Leistungen erkennbar oder als
Fremdleistungen lediglich vermittelt sind (z.B. Theaterbesuche,
Ausstellungen). - Wir haften nicht für Störungen im Zusammenhang
mit der
geplanten Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
für deren Dauer deren Beförderungsbedingungen gelten.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, deren Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.4 Deliktische
Haftung Für alle Schadensansprüche des Kunden gegen uns
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir je
Kunde und Reise:
- bei Personenschäden bis € 75.000.-,
- bei Sachschäden bis zum dreifachen Reisepreis.
Wir empfehlen in dem Zusammenhang dem Kunden den Abschluß
einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
9.5 Die Reisenden
sind für die Einhaltung der gesetzlichen oder behördlichen
Vorschriften des Reiselandes, insbes. der
Straßenverkehrsordnung, selbst verantwortlich. Rad- und Skitouren
in Gruppen erfordern vorausschauendes Fahren. - Bei Minderjährigen
haften der/die mitreisenden Erziehungsberechtigte(n).
10. Reparaturen – Transport
10.1 Für nötige
Reparaturen der von den Reisenden benutzten Fahrräder, Skier
etc. (auch wenn sie aus einem empfohlenen Verleih sind) sind diese
selbst verantwortlich. Die Begleitpersonen werden bei nötigen
Reparaturen
nach Kräften helfen, sofern nicht der Ablauf der Reise dadurch
erheblich gestört wird.
10.2 Gehört
ein Begleitwagen für das Gepäck zu den vereinbarten Leistungen,
so ist zugesichert, daß bei An- und Rückfahrt und bei
Unterkunftswechsel das Gepäck der Reisenden (einschließlich
Fahrräder, Skier etc.) entsprechend befördert wird. Für
Schäden mitfahrender Reisender und für Transportschäden
und Verlust des
Reisegepäcks sind wir nicht haftbar zu machen, sofern der Schaden
nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Bei Schäden kleinerer Art ist die Schadensbehebung vor Ort
zu klären.
11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Der Reisende
ist für die beim Grenzübertritt erforderlichen Papiere
sowie für die Einhaltung der Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich. Nachteile, die aufgrund aktuell nicht vorhandener
Papiere bzw. aus einer Nichtbefolgung entstehen, gehen zu seinen
Lasten.
11.2 Sofern die
bzgl. Grenzübertritt erforderlichen Auskünfte nicht in
der Reiseausschreibung, Buchungsbestätigung bzw. den zugesandten
Infomaterialien ("Tips und Infos") stehen, geben wir entsprechende
Auskünfte. Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt
das zuständige Konsulat Auskunft.
12. Besonderer Reisecharakter
Die Art des Reisekonzeptes impliziert
einheimische, landestypische Unterkünfte und Serviceleistungen.
Jeder Reisende muß damit rechnen, daß Reisen in östliche
Länder und touristisch wenig erschlossene Gebiete nicht mit
heimatlichen, perfekten Maßstäben zu messen sind. Dies
gilt insbesondere hinsichtlich Ansprüche an westlichen Übernachtungs-,
Service- und Essenskomfort.
13. Gerichtsstand
13.1 Für Klagen
gegen uns gilt das für unseren Sitz zuständige Gericht.
13.2 Für Klagen
von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Falls Ihr Wohnsitz
im Ausland liegt od. im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist,
können wir die Klage vor den für unseren Sitz zuständigen
Gericht erheben.
14. Sonstiges
14.1 Für personenbezogene
Daten, die uns für die Reise-Abwicklung zur Verfügung
gestellt werden, gilt das Bundesdatenschutzgesetz.
14.2 Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser
Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
14.3 Rauchen und
Alkoholgenuss ist nur an speziell gekennzeichneten Orten gestattet.
Erlaubt sind leichte Alkohole z.B. Bier, Wein, Sekt.